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FAQ



1.     Vor der Anmeldung

 

1.1  Ist das Absolvieren des Einstufungstests obligatorisch?

Wenn Sie keine Vorkenntnisse in der von Ihnen gewünschten Sprache haben, müssen Sie nicht an einem Einstufungstest teilnehmen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall über Basis für ein A1-Modul an.

Sollten Sie bereits über Vorkenntnisse in der von Ihnen gewünschten Sprache verfügen und in dieser Sprache bisher keinen Kurs am SLZ erfolgreich abgeschlossen haben, ist entscheidend, welche Sprache Sie lernen wollen:

  • Möchten Sie ein Englisch-, Französisch-, Spanisch-, Italienisch-, Niederländisch-, Schwedisch-, Russisch- oder Deutschmodul besuchen, ist die Teilnahme an einem schriftlichen Online-Einstufungstest für Sie obligatorisch.
  • Möchten Sie ein Modul einer anderen Sprache (Arabisch, Chinesisch, Deutsche Gebärdensprache, Griechisch, Japanisch, Polnisch und Türkisch) besuchen, wenden Sie sich bitte vor der Anmeldung an das SLZ-Team. Die Einstufung wird von der Lehrkraft in der ersten Kurssitzung vorgenommen. Die Lehrkraft wird sich dann ein Bild von Ihrem Sprachniveau machen und entscheiden, ob Sie am Kurs teilnehmen können.

Bitte beachten Sie dazu das Feld ‚Bemerkung‘ im Basis-Eintrag des jeweiligen Sprachmoduls.

 

1.2  Wo finde ich die Online-Einstufungstests?

Die Online-Einstufungstests finden Sie auf eCampus unter diesem Link: ecampus.uni-bonn.de/goto_ecampus_crs_5729.html Loggen Sie sich dazu bitte mit Ihrer Uni-Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort ein. Auf der folgenden Seite klicken Sie auf „Sprachlernzentrum“, dann auf „Sprachmodule Einstufung“ und weiter auf den Einstufungstest für die entsprechende Sprache. Folgen Sie danach den Anweisungen. Sollten Sie nicht direkt zu den Einstufungstests gelangen, nutzen Sie bitte die Suchfunktion auf eCampus: Geben Sie hier als Suchbegriff „Einstufungstests“ ein. Klicken Sie hinter dem Objekt „Einstufungstests Sprachmodule des Sprachlernzentrums“ auf „Aktionen“ und weiter auf „Anmelden“. Auf der nächsten Seite klicken Sie auf den Einstufungstest für die entsprechende Sprache. Folgen Sie danach den Anweisungen.

 

1.3  Ich habe im letzten Semester bereits den Einstufungstest absolviert. Ist das Ergebnis auch noch in diesem Semester gültig?

Das Ergebnis des Einstufungstests ist zwei Semester gültig, Sie müssen den Test also nicht wiederholen.

 

1.4  Ich möchte das Folgemodul zu dem Modul belegen, das ich im vergangenen Semester besucht habe (z.B. A2 nach A1). Muss ich erneut einen Einstufungstest machen?

Wenn Sie ein Sprachmodul am SLZ mit einer bestandenen Modulabschlussprüfung abgeschlossen haben, können Sie sich direkt für die folgende Kursstufe derselben Sprache anmelden, ohne einen Einstufungstest zu absolvieren.

 

1.5  Ich habe bereits einen Sprachnachweis / ein Zertifikat für eine Niveaustufe einer Sprache. Gilt das Dokument als Einstufungstest?

Wenn Sie ein Internationales Sprachzertifikat (z. B. Cambridge, DELF oder DELE) erworben haben und die Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, können Sie sich dieses Zertifikat als Sprachnachweis anerkennen lassen. Schicken Sie dafür bitte einen vollständigen Scan Ihres Zertifikats mit der Angabe, welches Modul Sie belegen möchten, an Adriana Ramirez de Kallweit ([Email protection active, please enable JavaScript.]).

Ein Sprachzeugnis einer Sprachschule gilt leider nicht als Sprachnachweis. In diesem Fall legen Sie bitte den Online-Einstufungstest auf eCampus ab.

 

1.6  Ich fühle mich durch den Einstufungstest falsch eingestuft. Ist der Test überhaupt zuverlässig?

Das SLZ verwendet zur Einstufung C-Tests. Dabei handelt es sich um schriftliche Sprachtests zur Messung des allgemeinen Sprachstandes in der Erstsprache oder in einer Fremdsprache. C-Tests messen objektiv und sehr genau, gehören inzwischen zu den am besten erforschten Sprachtests und werden weltweit angewendet.

Ein C-Test ergibt nur einen Gesamtpunktwert und ermöglicht damit eine zuverlässige Aussage über den relativen Grad der allgemeinen Sprachfähigkeit in der Zielsprache. Er gibt jedoch prinzipiell keine genaueren Informationen über Stärken und Schwächen in Teilbereichen der Sprache, z.B. über den Wortschatz oder über grammatikalische Kenntnisse. Dies ist für die Anwendung am SLZ jedoch keine Beeinträchtigung, da der Test hier keine Einstufung in verschiedene Teilbereiche, sondern eine Einstufung in eine allgemeine Sprachniveaustufe leisten soll. Der Einsatz von C-Tests zur Einstufung am SLZ ist deshalb wohldurchdacht und wissenschaftlich begründet (vgl. http://www.c-test.de/deutsch/index.php?lang=de&content=beschreibung_theorie&section=ctest. 12.02.2021).

 

1.7  Kann ich mich auf den Einstufungstest vorbereiten?

Der Online-Einstufungstest ist ein C-Test, d.h. eine spezifische Art des Lückentests, der Ihren augenblicklichen Sprachstand erfasst. Er fragt weder spezifische Grammatikkenntnisse noch einen speziellen Wortschatz und auch keine Fertigkeiten ab, die Sie gezielt trainieren können.

 

1.8  Ich fühle mich durch den Einstufungstest zu hoch oder zu niedrig eingestuft. Kann ich auch ein Modul einer höheren oder niedrigeren Niveaustufe besuchen?

Leider können Sie nur an exakt der Niveaustufe teilnehmen, die Ihnen durch das Testergebnis ausgewiesen wird. Sollten Sie sich dennoch zu einem Modul anmelden, dessen Niveaustufe nicht Ihrem Niveau laut Test entspricht, können Sie trotz Basis-Zulassung nicht am Sprachmodul teilnehmen. Unser Einstufungstest ist vielfach erprobt, liefert sehr zuverlässige Ergebnisse und ist die Voraussetzung für die Zusammenstellung von Lerngruppen mit homogenen Vorkenntnissen in der betreffenden Fremdsprache.

 

1.9  Es wird kein passendes Modul für mich angeboten. Können am SLZ weitere Sprachmodule angeboten werden?

Das Sprachmodulangebot wird in Absprache mit der Hochschulleitung und den Fakultäten nach Maßgabe vorgegebener Ressourcen für mehrere Jahre festgelegt. Das SLZ stellt auf dieser Grundlage lediglich das Modulangebot bereit. Gerne nimmt das SLZ Ihre Anregung bezüglich einer Erweiterung des Modulangebots entgegen, um sie dann in die zuständigen Gremien weiterzutragen, damit sie in den folgenden Festlegungszyklus einfließen kann.

 

 2.     Anmeldung / Zulassung / Abmeldung / Nachmeldung

 

2.1  Wann kann ich mich für die Sprachmodule auf Basis anmelden?

Pro Semester gibt es zwei Anmeldephasen. Die Termine der aktuellen Anmeldephasen für die Sprachmodule finden Sie hier.

 

2.2  Wie funktioniert die Anmeldung zu den Sprachmodulen auf Basis?

Auf der Internetseite des SLZ finden Sie einen Leitfaden, der Sie bei der Anmeldung unterstützt. Den Link dazu finden Sie hier: Leitfaden Anmeldung

 

2.3  Ich habe mich für ein Modul angemeldet, jedoch keine Zulassung erhalten. Habe ich noch eine Chance, einen Platz in einem Modul zu bekommen?

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es leider nicht immer möglich, allen Studierenden einen Modulplatz zuzuteilen. Frei gebliebene Modulplätze werden in einem Nachrückverfahren vergeben, in das Sie automatisch einbezogen werden, wenn Sie sich für ein Sprachmodul angemeldet haben. Das Nachrückverfahren erfolgt zentral über das Sprachkursmanagement des SLZ und nicht über die Dozent*innen der jeweiligen Sprachmodule. Sie erhalten vom Sprachkursmanagement eine E-Mail mit der Information, ob Sie einen Platz erhalten haben bzw. ob Sie die Chance haben, nachzurücken. Bitte sehen Sie daher davon ab, persönlich zur ersten Modulsitzung zu erscheinen, ohne vorher per Mail dazu aufgefordert worden zu sein, da dies Ihre Nachrückchancen nicht erhöht.

 

2.4  Ich möchte ein Modul belegen, kann mich über Basis aber nicht dafür anmelden. Woran liegt das?

Wenn Sie sich nicht über Basis anmelden können, kann dies mehrere Gründe haben. Generell richtet sich das Sprachenangebot des SLZ an Studierende, in deren Studiengängen die Sprachmodule curricular verankert sind, d.h. in der Regel an Bachelorstudierende. Leider sind jedoch nicht für alle Studierenden alle Sprachen und Niveaustufen verfügbar, da an Ihrem Fachbereich / Ihrer Fakultät entschieden wird, wem die Sprachmodule des SLZ offen stehen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre dortigen Ansprechpartner*innen.

Bitte beachten Sie auch, dass es für Studierende im ersten Semester leider generell nicht möglich ist, sich für ein Modul anzumelden, da die Anmeldephase des SLZ bereits abgeschlossen ist, wenn die der Studierenden im Erstsemester beginnt. Sie können sich gerne ab Ihrem zweiten Semester für ein Sprachmodul anmelden.

 

2.5  Kann ich als Gasthörer*in an einem Sprachkurs teilnehmen?

Das ist leider nicht möglich. Es können nur ordentlich eingeschriebene Studierende der Universität Bonn an unseren Modulen teilnehmen, da diese curricular im Bachelorstudium verankert sind.

 

2.6  Ich bin Erasmusstudent*in an der Uni Bonn. Kann ich am SLZ einen Deutschkurs belegen?

Für Lernende mit Vorkenntnissen bieten wir Sprachmodule für Deutsch als Wissenschaftssprache auf den Niveaustufen B2.2, C1.1 und C1.2 an. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Absolvieren eines Einstufungstests. Wenn Sie bereits eine Uni-ID besitzen, können Sie den Einstufungstest online auf eCampus während der Anmeldephasen durchführen. Haben Sie Ihre Uni-ID noch nicht erhalten, können Sie einen Einstufungstest im SLZ machen. Informationen darüber, wann und wo der Test stattfindet, können Sie der Internetseite des SLZ entnehmen.

Sobald Sie den Einstufungstest absolviert und ein Ergebnis für eine der Niveaustufen B2.2, C1.1 oder C1.2 erreicht haben, können Sie sich über Basis für das entsprechende Sprachmodul anmelden. Fällt Ihr Testergebnis niedriger aus, informieren Sie sich bitte über das Sprachkursangebot des International Office.

 

2.7  Ich bin Student*in der Philosophischen Fakultät und möchte ein Sprachmodul belegen, obwohl mein Optionalbereich bereits voll ist. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Leider dürfen Studierende der Philosophischen Fakultät, die ihren Optionalbereich ausgeschöpft haben, nicht an weiteren Sprachmodulen teilnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät.

 

2.8  Ich kann zur ersten Sitzung des Moduls nicht erscheinen.

Aus organisatorischen Gründen sollten Sie sich bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde im Sekretariat des Sprachlernzentrums oder unter dem Kontaktformular entschuldigen, wenn Sie die erste Kurssitzung versäumen.

 

2.9  Wie läuft das Nachrückverfahren ab?

Das Nachrückverfahren erfolgt zentral über das Sprachkursmanagement. Basis erstellt zufallsgenerierte Listen mit zugelassenen Studierenden und potentiellen Nachrücker*innen. Alle zugelassenen Studierenden und solche, die die Möglichkeit haben nachzurücken, werden per Mail vom SLZ benachrichtigt und zur ersten Kurssitzung eingeladen. In der ersten Sitzung werden frei werdende Plätze an die anwesenden Personen von der Liste der Nachrücker*innen vergeben. Sollten in den folgenden drei Kurssitzungen weitere Plätze frei werden, benachrichtigt das Sprachkursmanagement jene Studierende, die eine Chance auf einen Platz im Modul haben, per Mail. Das SLZ ist bemüht, alle Plätze zu besetzen.

Falls Sie sich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Veranstaltungsbeginn dazu entscheiden, das Modul nicht zu besuchen, bitten wir Sie, sich persönlich oder schriftlich über das Kontaktformular abzumelden. Sie ermöglichen auf diese Weise anderen Studierenden, an Ihrer Stelle nachzurücken. Wenn Sie das Modul ohne Entschuldigung abbrechen, wird am Ende des Semesters „nicht erfolgreich teilgenommen“ in Ihrem Studienkonto verbucht.

 

2.10  Ich habe einen Platz im Nachrückverfahren erhalten, wurde aber noch nicht auf Basis nachgemeldet. Kann ich mich selbst während der Nachbelegungsphase nachmelden?

Die Nachbelegungsphase, in der Sie sich selbst nachmelden, gilt nicht für die Sprachmodule. Stattdessen gibt es ein eigenes Nachrückverfahren für die Module des SLZ. Sobald dieses Nachrückverfahren abgeschlossen ist (innerhalb der folgenden zwei Wochen), werden wir Sie auf Basis nachmelden.

 

2.11  Wie kann ich mich vom Modul abmelden?

Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Sprachmodulstart kann Ihre Anmeldung vom Sprachkursmanagement storniert werden. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail über das Kontaktformular. Danach können Stornierungen leider nicht mehr vorgenommen werden. In Ihrem Studienkonto auf Basis wird dann „nicht erfolgreich teilgenommen“ verbucht. Bitte beachten Sie, dass für die Sprachmodule des Begleiteten, Autonomen Fremdsprachenlernens andere Abmeldefristen gelten.

 

 

3.     Workload, Klausur und Leistungsnachweis

 

3.1  Mit wie viel Arbeitsaufwand muss ich rechnen, wenn ich ein Sprachmodul belege?

Ein Sprachmodul besteht aus den drei Teilen Präsenzunterricht (ca. 52-60 Unterrichtseinheiten/UE), eLearning-Einheiten (ca. 14 UE) sowie Selbstlernphasen. Wenn Sie ein Sprachmodul mit Klausur abschließen, erhalten Sie hierfür 6 ECTS-Punkte; dies entspricht einem Workload von 180 Stunden.

 

3.2  Wie oft darf ich im Kurs fehlen?

Für die Sprachmodule gilt Anwesenheitspflicht. Während eines Semesters dürfen Sie maximal vier Sitzungen (= 8 UE) im Präsenzunterricht fehlen und maximal 2 UE im eLearning-Bereich verpassen, um erfolgreich an einem Modul teilzunehmen und die Klausur mitschreiben zu dürfen.

 

3.3  Müssen beide Präsenztermine wahrgenommen werden, oder kann man einen der Termine wählen?

Aufgrund der Anwesenheitspflicht in den Sprachmodulen sind beide Termine für eine erfolgreiche Teilnahme obligatorisch. Achten Sie daher bitte bei Ihrer Semesterplanung darauf, dass beide Präsenztermine in Ihren Stundenplan passen.

 

3.4  Wie viele ECTS-Punkte gibt es für ein Sprachmodul?

Bei erfolgreicher Teilnahme (regelmäßige aktive Teilnahme, Bearbeitung der eLearning-Einheiten und Bestehen der Klausur) erhalten Sie 6 ECTS-Punkte. 

 

3.5  Wie kann ich mich zur Modulabschlussprüfung anmelden?

Die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (MAP) erfolgt während der Anmeldefristen über Basis und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die Anmeldefristen für die Prüfungen der Sprachmodule finden Sie beizeiten auf unserer Seite unter "Anmeldung". Auf der Internetseite des SLZ finden Sie einen Leitfaden, der Sie bei der Anmeldung unterstützt. Den Link dazu finden Sie hier: Leitfaden zur Anmeldung.

 

3.6  Ich habe mich zur Modulabschlussprüfung angemeldet, kann jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen, weil ich erkrankt bin. Was muss ich tun?

Bitte legen Sie dem Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät ein ärztliches Attest vor, da Ihnen ansonsten ein Fehlversuch verbucht wird. Sie können die Klausur nach erneuter Anmeldung zum zweiten Termin mitschreiben.

 

3.7  Ich habe mich zur Modulabschlussprüfung angemeldet, möchte aber an der Prüfung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Innerhalb der Anmeldephase können Sie von der Prüfung zurücktreten, indem Sie sich auf Basis wieder abmelden. Nach Ende der Anmeldephase benötigen Sie ein ärztliches Attest, um von der Prüfung zurückzutreten, da Ihnen ansonsten ein Fehlversuch („nicht bestanden“) verbucht wird. Sie können die Klausur nach entsprechend neuer Anmeldung dann zum zweiten Termin mitschreiben.

 

3.8  Ich bin durch die Modulabschlussprüfung gefallen. Wann kann ich diese wiederholen?

Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können unmittelbar in der zweiten Prüfungsphase desselben Semesters wiederholt werden. Bitte beachten Sie, dass jede Prüfungsleistung, die nicht bestanden ist, höchstens zwei Mal wiederholt werden kann.

 

3.9  Ich bin mit dem Ergebnis der Modulabschlussprüfung nicht zufrieden. Kann ich die Prüfung wiederholen?

Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung oder eines ihrer Teile zur Notenverbesserung ist prüfungsrechtlich leider nicht möglich.

 

3.10  Ich benötige für eine Bewerbung ein Zertifikat über meine Sprachkenntnisse. An wen kann ich mich wenden?

Als Leistungsnachweis der Sprachmodule am SLZ gilt Ihr Transcript of Records. In den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch und Schwedisch können Sie am SLZ ein UNIcert-Zertifikat erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für alle anderen Bescheinigungen (z. B. DAAD-Formulare) sind die jeweiligen Einzelphilologien zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die dortigen Geschäftszimmer.

 

3.11  Kann ich einen Papierschein bekommen?

Seit 2015 stellt das SLZ keine gedruckten Leistungsscheine mehr aus, da alle Prüfungsleistungen über Basis verbucht werden, sodass das Absolvieren eines Sprachmoduls mit dem Transcript of Records nachgewiesen werden kann.

 

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