FAQ – Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Einstufung, An- und Abmeldung und Ablauf der Sprachmodule des SLZ.

Einstufung vor der Anmeldung

Um sich für ein Sprachmodul des SLZ anmelden können, müssen Sie in der Regel eine Sprachniveaueinstufung nachweisen. Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Einstufungstests.

 FAQs zur Einstufung

Wenn Sie keine Vorkenntnisse in der von Ihnen gewünschten Sprache haben, müssen Sie keinen Einstufungstest ablegen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall über  BASIS für ein Einstiegsmodul an.

Sollten Sie bereits über Vorkenntnisse in der von Ihnen gewünschten Sprache verfügen und in dieser Sprache bisher keinen Kurs am SLZ erfolgreich abgeschlossen haben und auch kein international anerkanntes Zertifikat erworben haben, ist entscheidend, welche Sprache Sie lernen wollen:

  • Möchten Sie ein Englisch-, Französisch-, Spanisch-, Italienisch-, Niederländisch-, Schwedisch-, Russisch- oder Deutschmodul besuchen, ist die Teilnahme an einem schriftlichen Online-Einstufungstest für Sie obligatorisch.
  • Möchten Sie ein Modul einer anderen Sprache (Arabisch, Chinesisch, Deutsche Gebärdensprache, Griechisch, Japanisch, Polnisch, Ukrainisch oder Türkisch) besuchen, wenden Sie sich bitte vor der Anmeldung über das Kontaktformular an uns und beschreiben Sie kurz Ihre Vorkenntnisse, damit wir eine vorläufige Einstufung vornehmen können. Die Lehrkraft wird sich in der ersten Sitzung ein Bild von Ihrem Sprachniveau machen und entscheiden, ob Sie am Kurs teilnehmen können.

Bitte beachten Sie dazu das Feld ‚Bemerkung‘ im BASIS-Eintrag des jeweiligen Sprachmoduls.

Die Online-Einstufungstests finden Sie auf eCampus im Kurs Einstufungstests Sprachmodule des Sprachlernzentrums. Loggen Sie sich dazu bitte mit Ihrer Uni-ID und dem dazugehörigen Passwort ein. Auf der folgenden Seite klicken Sie auf Sprachlernzentrum, dann auf Sprachmodule Einstufung und weiter auf den Einstufungstest für die entsprechende Sprache. Folgen Sie danach den Anweisungen.

Sollten Sie nicht direkt zu den Einstufungstests gelangen, klicken Sie sich bitte auf folgende Weise von der Startseite von eCampus durch das Menü:
Klicken Sie links auf Magazin, dann auf Baumansicht, dann auf Einrichtungen, dann auf Zentrale Einrichtungen. Scrollen Sie runter und klicken Sie dann auf Sprachlernzentrum, scrollen Sie noch einmal runter und klicken dann auf Sprachmodule Einstufung, dann Einstufungstests Sprachmodule des Sprachlernzentrums. Hier können Sie die gewünschte Sprache auswählen.

Haben Sie Ihre Uni-ID noch nicht erhalten, können Sie einen Einstufungstest im SLZ machen. Informationen darüber, wann und wo der Test stattfindet, finden Sie unter dem Punkt Fristen und Aktuelles.

Das Ergebnis des Einstufungstests ist zwei Semester gültig. Sie müssen den Test also nicht wiederholen, können dies jedoch tun, falls sich Ihre Sprachkenntnisse in der Zwischenzeit deutlich verändert haben.

Wenn Sie ein Sprachmodul am SLZ mit einer bestandenen Modulabschlussprüfung abgeschlossen haben, können Sie sich direkt für die folgende Kursstufe derselben Sprache anmelden, ohne einen Einstufungstest zu absolvieren. Wurde die Modulabschlussprüfung nicht bestanden, kann das Folgemodul nicht belegt werden.

Wenn Sie ein internationales Sprachzertifikat (z. B. Cambridge, DELF oder DELE) oder ein UNIcert®-Zertifikat erworben haben und die Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, können Sie sich dieses Zertifikat als Einstufungsnachweis anerkennen lassen. Auch abgeschlossene Sprachmodule anderer Universitäten können ggf. anerkannt werden. Schicken Sie dafür bitte einen vollständigen Scan Ihres Zertifikats oder Ihres Transcript of Records mit der Angabe, welches Modul Sie belegen möchten, über das Kontaktformular an das Helpdesk für Studierende.

Ein Sprachzeugnis einer Sprachschule gilt leider nicht als Sprachnachweis. In diesem Fall legen Sie bitte den Online-Einstufungstest auf eCampus ab.

Nein. Der Online-Einstufungstest ist ein C-Test, d.h. eine spezifische Art des Lückentests, der Ihren augenblicklichen Sprachstand erfasst. Er fragt weder spezifische Grammatikkenntnisse noch einen speziellen Wortschatz und auch keine Fertigkeiten ab, die Sie gezielt trainieren können.


Ziel der Einstufung ist die Zusammenstellung von Lerngruppen mit homogenen Vorkenntnissen in der betreffenden Fremdsprache. Deshalb können Sie nur an exakt der Niveaustufe teilnehmen, die Ihnen durch das Testergebnis ausgewiesen wird. Sollten Sie sich dennoch zu einem Modul anmelden, dessen Niveaustufe nicht Ihrem Niveau laut Test entspricht, können Sie trotz BASIS-Zulassung nicht am Sprachmodul teilnehmen.

Das Sprachmodulangebot wird in Absprache mit der Hochschulleitung und den Fakultäten nach Maßgabe vorgegebener Ressourcen für mehrere Jahre festgelegt. Das SLZ stellt auf dieser Grundlage lediglich das Modulangebot bereit. Gerne nimmt das SLZ jedoch Ihre Anregung bezüglich einer Erweiterung des Modulangebots entgegen, um sie dann in die zuständigen Gremien weiterzutragen.


Anmeldung, Zulassung und Abmeldung

Wenn Sie die Teilnahmebedingungen – inklusive der Einstufung – erfüllen, können Sie sich für ein Sprachmodul anmelden. Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Anmeldung, Abmeldung, Zulassung und Nachrückverfahren betreffen.

FAQs zu ´Anmeldung, Zulassung und Abmeldung

Pro Semester gibt es zwei Anmeldephasen. Die Termine der aktuellen Anmeldephasen für die Sprachmodule finden Sie unter dem Punkt Fristen und Aktuelles.

Auf den Seiten des SLZ finden Sie einen Leitfaden, der Sie bei der Anmeldung unterstützt (herunterscrollen zu "Anleitung Sprachmodulanmeldung").

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es leider nicht immer möglich, allen Studierenden einen Modulplatz zuzuteilen. Frei gebliebene Modulplätze werden in einem Nachrückverfahren vergeben, in das Sie automatisch einbezogen werden, wenn Sie sich für ein Sprachmodul angemeldet haben. Das Nachrückverfahren erfolgt zentral über das Sprachkursmanagement des SLZ und nicht über die Dozent*innen der jeweiligen Sprachmodule. Sie erhalten vom Sprachkursmanagement vor dem Modulstart eine E-Mail mit der Information, ob Sie einen Platz erhalten haben bzw. ob Sie die Chance haben, eventuell nachzurücken.

Bitte kommen Sie nur dann zur ersten Modulsitzung, wenn Sie vorher per Mail dazu aufgefordert wurden. Erscheinen Sie ohne Aufforderung, erhöht dies Ihre Nachrückchancen nicht.

Wenn Sie sich nicht über BASIS anmelden können, kann dies mehrere Gründe haben. Generell richtet sich das Sprachenangebot des SLZ an Studierende, in deren Studiengängen die Sprachmodule curricular verankert sind, d.h. in der Regel an Bachelorstudierende. Leider sind jedoch nicht für alle Studierenden alle Sprachen und Niveaustufen verfügbar, da an den Fachbereichen/Fakultäten entschieden wird, wem welche Sprachmodule des SLZ offen stehen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre dortigen Ansprechpartner*innen im Studiengangsmanagement.

Bitte beachten Sie auch, dass es für Studierende im ersten Semester leider generell nicht möglich ist, sich für ein Modul anzumelden, da die Anmeldephase des SLZ bereits abgeschlossen ist, wenn die Anmeldephase der Studierenden im Erstsemester beginnt. Sie können sich gerne ab Ihrem zweiten Semester für ein Sprachmodul anmelden.

Das ist leider nicht möglich. Es können nur ordentlich eingeschriebene Studierende der Universität Bonn an unseren Modulen teilnehmen, da diese curricular im Bachelorstudium verankert sind.

Leider dürfen Studierende der Philosophischen Fakultät, die ihren Überfachlichen Praxisbereich ausgeschöpft haben, nicht an weiteren Sprachmodulen teilnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät.

Aus organisatorischen Gründen sollten Sie sich bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde im Sekretariat des Sprachlernzentrums oder über das Kontaktformular entschuldigen, wenn Sie die erste Kurssitzung versäumen.

Das SLZ ist bemüht, alle Plätze zu besetzen. Das Nachrückverfahren erfolgt zentral über das Sprachkursmanagement. BASIS erstellt zufallsgenerierte Listen mit zugelassenen Studierenden und potentiellen Nachrücker*innen. Alle Studierende, die die Möglichkeit haben nachzurücken, werden per Mail vom SLZ benachrichtigt und zu einer der ersten Kurssitzungen eingeladen.

Falls Sie sich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Veranstaltungsbeginn dazu entscheiden, das Modul nicht zu besuchen, bitten wir Sie, sich persönlich oder schriftlich über das Kontaktformular abzumelden. Sie ermöglichen auf diese Weise anderen Studierenden, an Ihrer Stelle nachzurücken. Wenn Sie das Modul ohne Entschuldigung abbrechen, wird am Ende des Semesters nicht erfolgreich teilgenommen in Ihrem Studienkonto verbucht.

Die Nachbelegungsphase, in der Sie sich selbst nachmelden, gilt nicht für die Sprachmodule. Stattdessen gibt es ein eigenes Nachrückverfahren für die Module des SLZ. Sobald dieses Nachrückverfahren abgeschlossen ist (innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn der Sprachmodule), werden wir Sie auf BASIS nachmelden.


Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Sprachmodulstart kann Ihre Anmeldung vom Sekretariat des SLZ storniert werden. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail über das Kontaktformular. Danach können Stornierungen leider nicht mehr vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass für die Sprachmodule des Begleiteten Autonomen Fremdsprachenlernens andere Abmeldefristen gelten.

Sollten Sie sich nach der Abmeldefrist entscheiden, das Modul nicht weiter zu besuchen und somit die Anwesenheitspflicht nicht erfüllen, wird in Ihrem Studienkonto auf BASIS nicht erfolgreich teilgenommen verbucht.


Modulablauf und Abschlussprüfung

Im Folgenden finden Sie Antworten auf Fragen zu der Arbeit in den Sprachmodulen sowie zum Leistungsnachweis.

FAQs zu Modulablauf und Abschlussprüfung


Ein Sprachmodul besteht aus den drei Teilen: Präsenzunterricht (ca. 52–60 Unterrichtseinheiten [UE]), eLearning-Einheiten (ca. 14 UE) sowie Selbstlernphasen. Wenn Sie ein Sprachmodul mit Klausur abschließen, erhalten Sie hierfür 6 ECTS-Punkte; dies entspricht einem Workload von 180 Stunden.

Für die Sprachmodule gilt Anwesenheitspflicht. Während eines Semesters dürfen Sie maximal vier Sitzungen (d.h. 8 UE) im Präsenzunterricht fehlen und maximal 2 UE im eLearning-Bereich verpassen, wenn Ihre Teilnahme als erfolgreich verbucht werden soll und Sie zur Klausur zugelassen werden möchten.

Aufgrund der Anwesenheitspflicht in den Sprachmodulen sind beide Termine für eine erfolgreiche Teilnahme obligatorisch. Achten Sie daher bitte bei Ihrer Semesterplanung darauf, dass beide Präsenztermine in Ihren Stundenplan passen.

Das eCampus-Werkzeug ‚Test’ kommt im Sprachunterricht des SLZ oft zum Einsatz, z.B. in Form von kurzen Abfragen zu den Lerneinheiten oder als Vokabeltraining. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die eLearning-Einheiten nur bearbeitet werden müssen und die Einheiten nicht bewertet werden. Bei den Meldungen ‚nicht bestanden‘ oder ‚bestanden‘ handelt es sich um eine automatisch generierte Nachricht der eCampus-Plattform, die nicht bedeutet, dass die eLearning-Einheit als ‚verpasst‘ gezählt wird.

Bei erfolgreicher Teilnahme (regelmäßige aktive Teilnahme, Bearbeitung der eLearning-Einheiten und Bestehen der Klausur) erhalten Sie 6 ECTS-Punkte.

Die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (MAP) erfolgt während der Anmeldefristen über BASIS und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die Anmeldefristen für die Prüfungen der Sprachmodule finden Sie beizeiten unter dem Punkt Fristen und Aktuelles. Ein Leitfaden, der Sie bei der Anmeldung unterstützt, steht zum Download (PDF) bereit.

Bitte legen Sie dem Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät ein ärztliches Attest vor, da Ihnen ansonsten ein Fehlversuch verbucht wird. Sie können die Klausur nach erneuter Anmeldung zum zweiten Termin mitschreiben.

Innerhalb der Anmeldephase können Sie von der Prüfung zurücktreten, indem Sie sich auf BASIS wieder abmelden. Nach Ende der Anmeldephase benötigen Sie ein ärztliches Attest, um von der Prüfung zurückzutreten, da Ihnen ansonsten ein Fehlversuch (‚nicht bestanden‘) verbucht wird. Sie können die Klausur nach entsprechend neuer Anmeldung dann zum zweiten Termin mitschreiben.

Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können unmittelbar in der zweiten Prüfungsphase desselben Semesters wiederholt werden oder in einem der folgenden Semester, wenn das Modul wieder angeboten wird. Bitte beachten Sie, dass jede Prüfungsleistung, die nicht bestanden ist, höchstens zweimal wiederholt werden kann.

Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung oder eines ihrer Teile zur Notenverbesserung ist prüfungsrechtlich leider nicht möglich.

Als Leistungsnachweis der Sprachmodule am SLZ gilt Ihr Transcript of Records. In den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch und Schwedisch können Sie am SLZ ein UNIcert®-Zertifikat erwerben.

Für alle anderen Bescheinigungen (z. B. DAAD-Formulare) sind die jeweiligen Einzelphilologien zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die dortigen Geschäftszimmer.


Seit 2015 stellt das SLZ keine gedruckten Leistungsscheine mehr aus. Alle Prüfungsleistungen werden über BASIS verbucht, sodass ein absolviertes Sprachmodul mit dem Transcript of Records nachgewiesen werden kann.

Kontakt

Sollten Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das Team des SLZ.

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